Beetmobil oder Blumenwagen in der Bärengasse in Worms

Bei dem Blumenwagen in der Bärengasse handelt es sich straßenverkehrsrechtlich um ein „Handfahrzeug“, genauer um einen „Handwagen“.

Das Konzept ist regional aus Mannheim bekannt, es gibt aber Beispiele in vielen größeren deutschen Städten. Beetmobile thematisieren die Dominanz des Automobilverkehrs im öffentlichen Raum. Sie zeigen, dass eine andere Gestaltung und Nutzung der Straßen möglich und sinnvoll ist.

Hier finden Sie den ausführlichen Antrag einer Gestattung zur Aufstellung von Blumenwagen in der Bärengasse

Zweck der Aufstellung

Dieser Handwagen ist ein Testlauf, um zu ergünden, wie Beetmobile bzw. mobile grüne Inseln funktionieren und welche Wirkung sie haben. Die Maßnahme wurde im ersten Quartal 2023 im Beisein der für Ordnung und Sicherheit zuständigen Bürgermeisterin Stephanie Lohr (CDU) sowie verschiedenen Stadträten mit Bürgern unter anderem im Hamburger Tor und im Innenstadtausschuss der Stadt Worms diskutiert und seitens der Bürgermeisterin für möglich erachtet.

Die Aufstellung solcher Handfahrzeuge mit Bepflanzung dient mehreren öffentlichen Zwecken

  • Begrünung,
  • Erhöhung des ästhetischen Wohnwerts eines ansonsten versiegelten Straßenraums
  • Verbesserung der Nachbarschaftlichkeit (bspw. durch gemeinsame Pflege der Bepflanzung)
  • Senkung der sowohl gemessenen Durchfahrtgeschwindigkeit (siehe Messwerte 5.3.-8.3.2024, Bearbeiter: 6.6. Stadt Worms, V85 29km/h, Vmax 45km/h, Tempolimit 30km/h)
  • als auch Senkung der subjektiv von der Anwohnerschaft und Passanten empfundenen Durchfahrtgeschwindigkeit von Kraftfarzeugen
  • sowie – in Folge der verringerten Durchfahrtgeschwindigkeit – verringerte Lärmemission durch Rollgeräusche auf dem Kopfsteinpflaster

Aspekte der Genehmigung der Aufstellung

Die Aufstellung eines solch beplfanzten Handfahrzeugs ist generell per Ausnahmegenehmigung genehmigungsfähig, ebenso, wie dies auch für Baumaschinen oder Baucontainer uvm. an dieser Stelle der Fall ist. Die laut der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) vorgeschriebene Mindestbreite einer Fahrspur in städtischen Straßen im Falle einspuriger Fahrbahnen beträgt mindestens 2,75 bis 3,25 Metern. Die Fahrbahn ist an den gekennzeichneten Stellen 420 Zentimer breit, der hier dargestellte Handwagen ist 75 Zentimeter breit. Rettungsfahrzeuge sind durch die Aufstellung nachweislich nicht beeinträchtigt.

 

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